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   BGH, 26.04.1960 - VIII ZB 12/60   

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https://dejure.org/1960,3442
BGH, 26.04.1960 - VIII ZB 12/60 (https://dejure.org/1960,3442)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - VIII ZB 12/60 (https://dejure.org/1960,3442)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - VIII ZB 12/60 (https://dejure.org/1960,3442)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1348
  • MDR 1960, 757
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZB 29/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1960 - VIII ZB 12/60
    Die Kosten der Wiedereinsetzung fallen dem Beklagten zur Last" soweit sie nicht durch unbegründeten Widerspruch der Klägerin entstanden sind (§ 238 AbSo3 ZPO)« Ob der Beklagte sachlich im Schlußergebnis obsiegen wird" steht je doch dahin« Sollte es nicht der Pall sein" könnte die Klägerin auch mit ihren Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht belastet werden« Daher hängt die Bhfsdheidung insoweit von der Endentscheidung des Rechtsstreits ab (Beschluß des Senats vom 15 o December - VIII ZB 29/59 - VersB I960 "181; vgl« auch HG geuffArch 84 «"16) ? Deshalb ist die Entscheidung über die Kosten:des Beschwedeverfahrehs insgesamt dem Berufungsgericht Übertragen worden;.
  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

    Dann könnte zwar Rechtsanwalt Dr. D. vorgeworfen werden, daß er nicht schon sogleich den Ablauf der Frist hatte im Kalender eintragen lassen und daß er der ihm deshalb nunmehr persönlich obliegenden ganz besonderen Sorgfaltspflicht (vgl. BGH Beschluß vom 26. April 1960 - VIII ZB 12/60 - LM § 233 [Fb] Nr. 18 und vom 3. November 1965 - VIII ZB 24/65 - LM § 232 [Ca] Nr. 8) nicht ausreichend nachgekommen wäre.
  • BGH, 30.04.1973 - VIII ZB 58/72

    Fristenwesen - Anwaltspflicht - Urlaub des Rechtsanwalts - Sorgfaltspflicht -

    Ein Rechtsanwalt darf sich mit einer allgemeinen Anweisung an eine zuverlässige Bürokraft begnügen, Nachricht von der Zustellung eines Urteils der Partei oder dem Korrespondenzanwalt zu erteilen (Senatsbeschluß vom 26. April 1960 - VIII ZB 12/60 = LM ZPO § 233 (Fb) Nr. 18).
  • BGH, 09.11.1961 - V ZB 29/61
    Die Beschwerdeführer weisen auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 24. April 1960 VIII ZB 12/60 LM ZPO § 233 Fb Nr. 18 und vom 11. Januar 1954 II ZB 22/53 LM ZPO § 232 Nr. 18 hin, nach denen ein Rechtsanwalt sich damit begnügen könne, einer zuverlässigen Bürokraft allgemeine Anweisung über die Behandlung von Fristsachen zu erteilen, also nicht in jeder Sache besondere Anweisung geben und auch nicht die Durchführung der erteilten allgemeinen Anweisung noch im Einzelfall nachprüfen müsse.
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